Die
Forderung, schwerkranke Menschen auf ihren Wunsch hin und Menschen, die einer
klaren Willensäußerung nicht mehr fähig sind, auch ohne ihren Wunsch zu töten,
wird, nach einer Latenzzeit von etwa fünfzig Jahren, nun wieder energisch
vorgetragen.
Der Gedanke hat inzwischen auch einen leibhaftigen CDU - Minister befallen,
der, was die Tötung ohne Verlangen betrifft, sogar über die holländische
Gesetzgebung hinausgeht.
Die Vertreter der Euthanasieforderung legen in der Regel großen Wert darauf,
nicht mit der kriminellen Praxis der Nationalsozialisten in Zusammenhang
gebracht zu werden. Dieser Zusammenhang ist aber nun mal nicht zu leugnen. Er
wurde auch sehr früh bemerkt.
Im Gefolge der Prozesse gegen die Euthanasieärzte des Dritten Reichs schrieb 1949
der amerikanische Arzt Leo Alexander, „dass allen, die mit der Frage nach dem
Ursprung dieser Verbrechen zu tun hatten, klar wurde, dass sie aus kleinen
Anfängen wuchsen. Am Anfang standen zunächst feine Akzentverschiebungen in der
Grundhaltung. Es begann mit der Auffassung, die für die Euthanasiebewegung
grundlegend ist, dass es Zustände gibt, die als nicht mehr lebenswert zu
betrachten sind. In ihrem Frühstadium betraf diese Haltung nur die schwer
chronisch Kranken: Nach und nach wurde der Bereich jener, die unter diese Kategorie
fielen, erweitert und auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch
Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten dazugerechnet. Entscheidend ist
jedoch zu erkennen, dass die Haltung gegenüber den unheilbaren Kranken der
winzige Auslöser war, der diesen totalen Gesinnungswandel zur Folge hatte“.
Der
wesentliche Unterschied zwischen der damaligen und der heute angestrebten
Praxis besteht nur darin, dass die damaligen Tötungen von Geisteskranken (bei
denen übrigens erstmals die Methode der Vergasung erprobt wurde) ohne
gesetzliche Grundlage erfolgte, weshalb schon der Münsteraner Bischof Graf
Galen denn auch Strafanzeige wegen Mord erstatten konnte, die
selbstverständlich niedergeschlagen wurde. Der Arm des Gesetzes konnte
jederzeit durch geheimen Führerbefehl lahmgelegt werden. In Holland wird er
allerdings auch ohne Führerbefehl lahmgelegt. Nach der Legalisierung der Tötung
auf Verlangen gehen inzwischen die straffreien Tötungen ohne Verlangen in die
Tausende, so dass holländische Greise es häufig sicherheitshalber vorziehen,
sich in deutsche Altenheime zu flüchten. Ein Drittel der Getöteten wurde
bereits 2001 auf das Urteil von Ärzten oder Angehörigen hin umgebracht. Es wird
geltend gemacht, damals sei der einzelne Kranke im Interesse des Volkswohls
ermordet worden, um die Pflegekosten zu sparen. Heute soll er nur in seinem
eigenen Interesse getötet werden, wenn das Leben für ihn selbst nicht mehr
lebenswert sei. Dieser Hinweis übersieht, dass auch die Nationalsozialisten mit
dem Interesse des Patienten und mit seiner Würde argumentierten.
Der Film „ Ich klage an“ , den Josef Göbbels damals
mit erstklassigen Schauspielern lancierte, zeigt eine an multipler Sklerose
erkrankte jungeFrau, der ein
befreundeter Arzt die tödliche Spritze aus Gewissensbedenken verweigert, deren
Ehemann, ebenfalls Arzt, sie aber aus Mitleid nach einem rührenden Abschied
tötet und dann vor Gericht das Gesetz anklagt, das eine solche Hilfe verbietet.
Auch der Theologe durfte nicht fehlen, der dem Mann mit dem Hinweis darauf
beisteht, dass Gott doch dem Menschen die Vernunft gegeben habe, damit er
selbst beurteilen könne, wann es an der Zeit ist zu gehen. Nur wenige Sekunden
lang wird ein Blick des Arztes auf schwerstbehinderte Kinder in einer Klinik
geblendet, um die schiefe Ebene sicherzustellen, auf der die Praxis dann in den
Abgrund des Massenmords gleiten sollte. Aber sogar in den internen Gutachten
der Psychiater, die ihre Patienten zur Tötung freigaben, ist nicht vom Geld und
nicht vom Volksganzen die Rede, sondern vom Interesse derer, die man von einem
lebensunwerten Leben befreien müsse.
Natürlich stand dahinter das Interesse der Politik, speziell der Politik in
einer Zeit der Knappheit. Aber wer wollte heute guten Gewissens behaupten, dass
der erneute Ruf nach Euthanasie rein zufällig in einem Augenblick laut wird und
Gehör findet, wo die demographische Entwicklung das Problem der
Altersversorgung immer drastischer werden lässt? Hier bietet sich ein Ausweg,
der den Charme einer sehr billigen Endlösung hat, heute wie damals. Aber wie
darf eine humane Gesellschaft sich diesen Ausweg leisten?
Die
Argumente, die dagegen sprechen, sind meines Erachtens zwingend, soweit jemand
überhaupt bereit ist, sich durch Argumente zwingen zu lassen. Die Grundlage
unserer Rechtsordnung ist die Achtung des Menschen vor dem Menschen. DieseAchtung darf nicht an das Vorliegen
bestimmter Eigenschaften oder Zustände geknüpft sein. Das einzige Kriterium
muss die Abstammung von Menschen sein. Andernfalls dürften z.B. Schlafende oder
Bewusstlose schmerzlos getötet werden. Und überhaupt würde es Sache eines
Mehrheitsbeschlusses sein, aufgrund welcher Kriterien sie Personenrechte
gewähren wollen. Aus der Anerkennung würde eine „Verleihung“. Menschen träten
nicht aufgrund eigenen Rechts in die Menschheitsfamilie, sondern sie würden
bedingungsweise kooptiert. Von unseren
Rechten könnte dann nicht mehr die Rede sein.
Nun wird geltend gemacht, der Mensch werde als Freiheitssubjekt gerade dadurch
geachtet, dass man seine Verfügung über das eigene Leben achte. In der Tat, die
Rechtsordnung sanktioniert nicht den Versuch des Selbstmordes. Philosophen von
Platon bis Kant und Wittgenstein haben zwarden bewussten und freien Selbstmord für etwas fundamental Verwerfliches
gehalten. Aber die Zuständigkeit der Rechtsgemeinschaft endet dort, wo jemand
aus diesem zwischenmenschlichen Beziehungsgefüge austreten will. Wenn er das
tun will, muss er es allerdings allein tun. Denn jeder, der ihm bei dieser
Handlung behilflich ist oder sie sogar an seiner Statt ausführt, befindet sich
innerhalb dieses Gefüges. Er darf nicht, mit der Begründung oder dem Vorwand,
den anderen als Freiheitssubjekt zu achten, eben dieses Freiheitssubjekt
vernichten.
Hier gilt Hegels Wort: „Das Werk der absoluten Freiheit ist der Tod“. Und kein
Mensch hat das Recht, von einem anderen zu erbitten, dass er zu ihm sagt: „ Du
sollst nicht mehr sein“.
Es
muss ihm klar sein, dass er dieses Recht nicht hat. Denn wenn er es hat, ist es
unvermeidlich, dass aus diesem Recht eine Pflicht wird. Wenn er dieses Recht
hat, dann hat er die volle Verantwortung für alle Mühen, Kosten und
Entbehrungen, die seine Mitmenschen aufbringen, um ihn zu pflegen. Er könnte
sie ja durch einen Federstrich von dieser Last befreien, statt das
Familienvermögen zu verbrauchen. Welcher sensible Mensch wird nicht unter
solchen Umständen eine moralische Pflicht empfinden, der stummen Geste zu folgen,
die ihm sagt: „Da ist der Ausgang!“ Die rechtliche Möglichkeit der Tötung auf
Verlangen produziert eben dieses Verlangen.
Immer
wieder ist in diesem Fall von Selbstbestimmung die Rede. Man hat Mühe, hier
nicht an Zynismus zu glauben. Untersuchungen haben ergeben, dass die meisten
Suizidwünsche nicht großer Schmerzen wegen geäußert werden, sondern aus
Situationen der Verlassenheit. Fast immer verschwinden diese Wünsche, falls sie
nicht krankhaft sind, wenn ein Mitmensch, der auch Arzt sein kann, ein echtes
und tätiges Interesse am Dasein eines Kranken bekundet. In diesem Augenblick
größter Schwäche und reduzierter Autonomie, wo der Leidende nur eines braucht:
Zuwendung, Solidarität und Linderung seiner Schmerzen, seine fiktive
Selbstbestimmung in den Mittelpunkt zu stellen, ist eine billige Ausrede, um
sich dieser Verpflichtungen zu entziehen.
„Du sollst nicht mehr sein“ ist der krasseste Ausdruck der Entsolidarisierung.
Der Arzt repräsentiert dem Patienten gegenüber die Bejahung seiner Existenz
durch die Solidargemeinschaft der Lebenden, auch wenn er ihn nicht zum Leben
zwingt. Gerade in Situationen seelischer Labilität ist das Bewusstsein katastrophal,
der Arzt oder auch der Psychiater könnte auf seinen Wunsch spekulieren, sich
aus dem Weg räumen zu lassen, und insgeheim darauf warten, diesen Wunsch
exekutieren zu können.
Zu
den objektiven Gründen für die Wiederbelebung des Euthanasiegedankens gehören
die neuen Praktiken medizinischer Lebensverlängerung und die Explosion der
Kosten. Der Widerstand gegen die Euthanasiebewegung kann seine Entschiedenheit
nur dann rechtfertigen, wenn sie diesen objektiven Faktoren Rechnung trägt. Es
ist ja wahr, dass in unserem Land seit langem menschenunwürdig gestorben wird.
Meistens in Kliniken, also in Häusern, die nicht fürs Sterben, sondern fürs
Heilen da sind. In der Klinik wird naturgemäß gegen den Tod gekämpft, obwohl
dieser Kampf immer mit Kapitulation endet. Aber die Kapitulation geschieht oft
viel zu spät. Nachdem kranke oder alte Menschen auf alle Art zum Leben
gezwungen wurden, bleibt ihnen keine Zeit und kein Raum mehr, „das Zeitliche zu
segnen“. Das Sterben verkümmert zum Verenden. Die „aktive Sterbehilfe“, also
das Töten ist nur die Kehrseite eines Aktivismus, der
bis zum letzten Augenblick glaubt, „etwas machen“ zu müssen, wenn nicht das
Leben, dann den Tod. Angesichts unserer technischen Möglichkeiten kann die
Medizin nicht mehr dem Prinzip folgen, jederzeit jedes menschliche Leben so
lange zu erhalten, wie dies technisch möglich ist. Sie kann es nicht aus
Gründen der Menschenwürde, zu der auch das menschenwürdige Sterbenlassen
gehört.
Sie kann es auch nicht aus ökonomischen Gründen. Die uns zur Verlängerung
stehenden Mittel sind nun einmal begrenzt. Bei ihrer Verteilung müssen wir das
in sich selbst inkommensurable Leben des Menschen durch sekundäre Kriterien
vergleichbar machen. Bei der Knappheit von Spenderorganen ist das evident. Aber
es muss auch gelten für diagnostischen und therapeutischen, wenn auch
keinesfalls für pflegerischen Aufwand. Muss wirklich eine Achtundachtzigjährige,
die eine Hirnblutung bekommen hat und ohnmächtig ist, zwei Tage vor ihrem Tod
eine aufwändige Hirnoperation über sich ergehen lassen? Und muss die
Solidargemeinschaft der Versicherten damit belastet werden? Das ärztliche
Berufsethos muss angesichts der ständig wachsenden Möglichkeiten neue Kriterien
des Normalen entwickeln, Kriterien für das, was wir kranken und alten Menschen
an medizinischer Grundversorgung, an Zuwendung und an Pflege schulden, und für
das, was abhängig gemacht werden muss von Alter, Heilungsaussicht und
persönlichen Umständen. Wer jeden Verzicht auf den Einsatz äußerer Mittel als
Tötung durch Unterlassen brandmarkt, der bereitet – und zwar oft absichtlich! -
den Weg für die „aktive Sterbehilfe“, das heißt fürs Töten.
Die Hospizbewegung, nicht die Euthanasiebewegung ist
die menschenwürdige Antwort auf unsere Situation. Die Kräfte der Phantasie und
der Solidarität werden angesichts der gigantischen Probleme, die auf uns
zukommen, nur mobilisiert werden, wenn der billige Ausweg unerbittlich
verriegelt bleibt. Wo Sterben nicht als Teil des Lebens verstanden und
kultiviert wird, da beginnt die Zivilisation des Todes.